Vermögen

Sie und/oder Ihr Ehepartner besitzen Vermögen und Sie sind sich unsicher, wie diese bei einer Scheidung aufgeteilt werden?

Gemeinsam werden wir Lösungswege finden und eine effektive Strategie zur Vermögensaufteilung erarbeiten.

Dabei stehe ich Ihnen zur Seite und zeige Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie beispielsweise mit der gemeinsamen Ehewohnung umgehen können.

Mir liegt besonders daran, Sie vor einer einseitigen Benachteiligung bei der Aufteilung zu schützen. Durch eine umfassende Beratung und Verhandlungsbegleitung sorge ich dafür, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

In den meisten Fällen gelingt es uns, die Vermögensaufteilung durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner abzuschließen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren, sondern erhalten auch eine schnellere und effizientere Lösung.

Sie fragen sich, ob ein ehelicher Zugewinn auszugleichen ist?

Ich berechne für Sie den korrekten Zugewinnausgleich, auch bei komplexen Vermögensstrukturen.

Zunächst ermittle ich Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner. Wir klären, welche Vermögenswerte in den Zugewinnausgleich einbezogen werden und wie einzelne Vermögenswerte, wie z.B. Immobilien oder Unternehmen, zu bewerten sind. Wir erarbeiten eine faire Aufteilung mit dem Ziel eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. 

Sie wollen Ihr Vermögen vor einem Zugewinnausgleich schützen?

Sie erhalten von mir einen maßgeschneiderten Ehevertrag, um Ihre Vermögenswerte zu sichern.

FAQ-Vermögen

  • Zugewinngemeinschaft

  • Berechnung des Zugewinnausgleichs

Lebe ich in einer Zugewinngemeinschaft?

Ehepartner, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, können am Ende der Ehe einen Zugewinnausgleich verlangen. Wer keinen Ehevertrag hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft kann mit einem Ehevertrag modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden.

Gehört in der Zugewinngemeinschaft das Vermögen beiden zu gleichen Teilen?

Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass automatisch alles Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, beiden Ehegatten gehört. Ähnlich wie bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen in der Zugewinngemeinschaft demjenigen Ehegatten zugeordnet, dem es vor der Eheschließung gehört hat oder der es später für sich erworben hat. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, von wessen Geld der Vermögensgegenstand erworben wurde. Am Ende der Zugewinngemeinschaft hat der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn während der Ehe einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Ehegatten mit dem höheren Zugewinn.

Wie wird das Vermögen in der Zugewinngemeinschaft geteilt?

Gemeinsames Vermögen und gemeinsame Schulden müssen unabhängig vom Zugewinn aufgeteilt werden. Beispielsweise muss geregelt werden, was mit einer gemeinsamen Immobilie geschieht. Sie kann verkauft werden, und der Erlös wird nach Abzug der Schulden geteilt. Alternativ kann ein Ehegatte den Anteil des anderen gegen eine Ausgleichszahlung übernehmen.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin 

Name*
Email*
Nachricht
0 of 350