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Vermögen und Scheidung


Bei Trennung oder Scheidung geht es schnell auch ums Geld – besonders bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, großen Vermögenswerten oder Schenkungen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Vermögen zu sichern, faire Lösungen zu finden und teure Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Vermögensschutz durch Ehevertrag

Wer frühzeitig vorsorgt, kann Konflikte und Verluste vermeiden. Ein Ehevertrag ermöglicht es, individuelle Regelungen zu treffen – z. B. zur Gütertrennung, zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs oder zur Absicherung von Unternehmensvermögen. Dadurch lassen sich spätere Auseinandersetzungen minimieren oder ganz vermeiden.

Wurde kein Ehevertrag geschlossen, greift automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – doch klar ist damit noch lange nichts. In der Praxis beginnt häufig genau dann die Auseinandersetzung: über Stichtage, Bewertungen, Ausnahmen und individuelle Beiträge. Dann stellt sich unter anderem die Frage:

  • Wer behält Haus oder Wohnung?
  • Welchen Verkehrswert haben Unternehmen und Immobilien?
  • Was ist mit Schenkungen oder Erbschaften?
  • Wie kann Vermögen geschützt und Liquidität erhalten bleiben?

Mein Fokus: Vermögensschutz durch Einigung

Vermögensauseinandersetzungen lassen sich in den meisten Fällen einvernehmlich regeln – vorausgesetzt, sie werden professionell vorbereitet und geführt. Wenn Sie nicht bereits selbst alle Fragen geklärt haben, unterstütze ich Sie dabei, eine sachgerechte und rechtssichere Lösung zu finden:

  • durch strukturierte Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse,
  • durch erfahrene Einschätzung von Risiken und Spielräumen,
  • und mit dem Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Besonders bei Unternehmensvermögen oder Immobilienbesitz ist eine individuelle Strategie entscheidend, sonst drohen teure Gutachten, Verkaufsdruck oder Liquiditätsprobleme.

So unterstütze ich Sie

1. Erstberatung & Zieldefinition
Ich analysiere mit Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation, kläre die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeige Handlungsoptionen auf.

2. Vermögensübersicht & Bewertung
Wir stellen gemeinsam die relevanten Vermögenswerte zusammen. Ich erläutere, was in den Zugewinn fällt – und was nicht. Bei Bedarf ziehe ich externe Experten (z. B. Steuerberater oder Bewerter) hinzu.

3. Strategie & Verhandlung
Ich entwickle mit Ihnen eine zielgerichtete Strategie – mit dem Fokus auf Vermögenserhalt, Vermeidung von Gutachterkosten und einvernehmliche Lösung.

4. Vertragliche Vereinbarung
Wir sichern das Ergebnis in einer rechtssicheren außergerichtlichen Einigung – z. B. durch notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ihr Vorteil

  • Strukturierte Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse
  • Schutz vor Zerschlagung von Unternehmens- oder Immobilienvermögen
  • Einvernehmliche statt konfliktgeladene Lösungen
  • Kostenersparnis durch Vermeidung von Gerichts- und Gutachterverfahren 
  • Langfristige Sicherheit für Sie und Ihr wirtschaftliches Umfeld


Möchten Sie wissen, wie sich Ihre Vermögensverhältnisse im Trennungs- oder Scheidungsfall auswirken – und wie Sie sich optimal aufstellen?
Ich begleite Sie mit Erfahrung, Fachwissen und dem Blick fürs Ganze.

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Was passiert bei einer Scheidung mit unserem Vermögen?

Gemeinsames Vermögen – etwa Immobilien, Konten oder Wertgegenstände – muss auseinandergesetzt werden. Entweder übernimmt ein Ehepartner bestimmte Vermögenswerte und zahlt den anderen aus, oder das Vermögen wird verkauft und der Erlös geteilt. Gemeinsame Konten werden in der Regel hälftig aufgeteilt.

Wenn keine vertraglichen Regelungen wie ein Ehevertrag bestehen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder behält sein eigenes Vermögen, aber der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird untereinander ausgeglichen. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Überschusses zahlen. 

Was fällt alles in den Zugewinnausgleich?

Grundsätzlich zählt das gesamte während der Ehe erworbene Vermögen beider Ehepartner dazu – z. B. Immobilien, Ersparnisse, Unternehmen, Rückkaufswerte von Versicherungen.

Erbschaften und Schenkungen werden dabei nicht ausgeglichen.

Wie wird eine Immobilie im Zugewinnausgleich bewertet?

Der Wert wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Das kann z. B. durch ein Gutachten oder auf Basis eines einvernehmlichen Wertes geschehen. Wer Streit vermeiden möchte, sollte frühzeitig eine faire Lösung verhandeln – sonst drohen teure Auseinandersetzungen.

Wie werden Unternehmen oder Beteiligungen im Zugewinnausgleich berücksichtigt?

Grundsätzlich zählt auch der Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung zum Vermögen und kann damit dem Zugewinnausgleich unterliegen. Dabei geht es nicht darum, Anteile zu übertragen, sondern um den rechnerischen Wertzuwachs des Unternehmens während der Ehezeit.

Die Bewertung ist oft komplex und führt in der Praxis zu erheblichen Streitigkeiten – etwa darüber, welchen Wert das Unternehmen zu Beginn und am Ende der Ehe hatte. Hinzu kommt, dass typische Bewertungsverfahren (wie das Ertragswertverfahren) zu hohen, liquiditätsgefährdenden Ausgleichszahlungen führen können – obwohl das Vermögen „im Betrieb gebunden“ ist.

Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer sollten deshalb frühzeitig vorsorgen:

  • durch einen Ehevertrag, der den Unternehmenswert vom Zugewinnausgleich ausnimmt oder begrenzt,
  • oder durch eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung, die spätere Streitigkeiten vermeidet.

Wie wird der Zugewinnausgleich konkret berechnet?

Beim Zugewinnausgleich wird das sogenannte Anfangsvermögen jedes Ehepartners (Stichtag: Tag der standesamtlichen Eheschließung) mit dem jeweiligen Endvermögen (Stichtag: Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) verglichen.

  • Anfangsvermögen ist das Vermögen, das ein Ehepartner zur Hochzeit besaß. Dazu zählen z. B. Bankguthaben, Immobilien oder Wertpapiere. Auch Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen rechnerisch zugerechnet, da sie nicht ausgleichspflichtig sind.
  • Endvermögen ist das gesamte Vermögen, das zum Zeitpunkt der Scheidung vorhanden ist – nach Abzug aller Verbindlichkeiten.

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Wer in der Ehe mehr Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte dieses Überschusses ausgleichen.

Beispiel:
Ehepartner A hat 10.000 € Anfangsvermögen und 110.000 € Endvermögen → Zugewinn = 100.000 €
Ehepartner B hat 20.000 € Anfangsvermögen und 70.000 € Endvermögen → Zugewinn = 50.000 €
Ausgleichsanspruch von B gegen A = die Hälfte der Differenz → 25.000 €

Die Berechnung erscheint einfach, ist aber in der Praxis oft streitanfällig – z. B. wegen Bewertungsfragen, fehlender Belege oder uneinheitlicher Vermögensaufstellungen.


Was passiert, wenn Vermögenswerte gemeinsam angeschafft wurden?

Sind z. B. Immobilien oder Konten auf beide Namen eingetragen, gehören sie grundsätzlich beiden. Eine gerechte Aufteilung kann dann durch Verkauf, Übertragung oder Ausgleichszahlung erfolgen. Eine vertragliche Einigung – etwa im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung – spart oft viel Ärger.

Wann sollte ich über eine Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken?

Idealerweise im Trennungsjahr – spätestens vor Einreichung des Scheidungsantrags. Wenn alle Vermögensfragen vertraglich geklärt sind, verläuft das Scheidungsverfahren deutlich schneller, kostengünstiger und stressfreier.

Kann man den Zugewinnausgleich individuell ausschließen oder begrenzen?

Ja – durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Solche Regelungen müssen notariell beurkundet werden. Wichtig: Der Ausschluss muss fair und rechtlich ausgewogen sein, sonst kann er später für unwirksam erklärt werden.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin 

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