Unterhalt

Sie wollen Unterhalt verlangen? / Sie sind unsicher ob und wieviel Unterhalt Sie zahlen müssen?

Ich kümmere mich darum Ihren Unterhaltsanspruch durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren, damit Sie finanzielle Planungssicherheit erhalten.

Dafür werde ich falls erforderlich die Einkommensauskunft von Ihrem Ehepartner einholen und für Sie eine angeforderte Einkommensauskunft ordnungsgemäß erstellen. Basierend auf diesen Informationen werde ich die Höhe des Unterhalts berechnen. In einem nächsten Schritt werde ich alles daran setzen, eine Unterhaltsvereinbarung zu erzielen. Dies erspart Ihnen ein zeit- und kostenintensives Unterhaltsverfahren. 

FAQ-Unterhalt

  • Allgemein

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  • Vereinbarungen

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

  • Ehepartner nach der Trennung
  • Ehepartner nach der Scheidung
  • Der betreuende Elternteil, bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung
  • Bedürftige Eltern
  • Unterhalt für die Vergangenheit?

    Ein Anwalt kann auch dafür sorgen, dass Sie Ihre Unterhaltsansprüche für vergangene Zeiträume nicht verlieren. Denn Unterhalt kann für die Vergangenheit nur verlangt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Außerdem kann Unterhalt verfallen, wenn er längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, um keine Ansprüche zu verlieren!

    Wie berechnet sich der Unterhalt?

    Um den Unterhalt korrekt zu berechnen, sind spezifisches Fachwissen und Erfahrung bei der Einkommensberechnung von entscheidender Bedeutung.

    Im Süddeutschen Raum wird der Ehegattenunterhalt folgendermaßen ermittelt: Er beträgt die Hälfte von 9/10 des Gesamteinkommens beider Ehepartner, wobei das Einkommen des Unterhaltsberechtigten abgezogen wird.

    Für den Kindesunterhalt wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, um den Betrag zu bestimmen. Bei volljährigen Kindern haften beide Elternteile entsprechend ihrem jeweiligen Einkommensverhältnis.

    Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin 

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