
Sie wollen sich trennen oder haben sich bereits getrennt und fragen sich wie es weitergeht? Die Situation ist emotional belastend und es tauchen viele Fragen auf.
Eine Trennung ist oft der erste Schritt in einem längeren Prozess – emotional, finanziell und rechtlich. Gerade für Unternehmer, Freiberufler und vermögende Privatpersonen ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Ich helfe Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, rechtliche Risiken zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden – ohne Rosenkrieg.
Was Sie jetzt klären sollten:
Mein Angebot an Sie:
In der Erstberatung (ca. 1–1,5 Stunden) bei mir erhalten Sie:
Ziel: Einvernehmliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösung
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Das bewahrt Nerven, Zeit und Geld – und schützt insbesondere Unternehmenswerte oder größere Vermögen.
Rechtzeitig handeln lohnt sich
Je früher Sie sich informieren, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, teure Fehler, unnötige Gerichtsverfahren und emotionale Eskalationen zu vermeiden.
Ich unterstütze Sie dabei, die Trennung geordnet, rechtssicher und mit dem Blick auf das Wesentliche zu gestalten – einvernehmlich und lösungsorientiert.
Checkliste: Erste Schritte nach der Trennung
Faq
Nein. Viele Fragen lassen sich außergerichtlich regeln – idealerweise mit anwaltlicher Begleitung auf Augenhöhe.
Rechtlich beginnt die Trennung, sobald keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sich trennen will – das kann auch innerhalb derselben Wohnung der Fall sein („Trennung von Tisch und Bett“).
Ja- Sie können auch dann rechtlich getrennt leben, wenn Sie weiterhin in der gleichen Wohnung wohnen – zum Beispiel aus finanziellen oder organisatorischen Gründen. Wichtig ist, dass Sie wie zwei eigenständige Haushalte leben:
Tipp: Halten Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich fest, z. B. durch ein Trennungsschreiben.
Der besserverdienende Ehepartner muss ggf. Trennungsunterhalt zahlen – ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Höhe hängt vom Einkommen beider Parteien ab. Allerdings muss Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem der Ehepartner Unterhalt verlangt oder verlangt, dass das Einkommen offengelegt wird, um den Unterhalt zu berechnen.
Was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht, hängt davon ab, wer Eigentümer ist und wie die Nutzung während und nach der Trennung geregelt werden soll.
Während der Trennung:
Beide Ehepartner dürfen die gemeinsame Wohnung grundsätzlich weiter nutzen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht.
In bestimmten Fällen kann einer der Partner verlangen, dass der andere auszieht (z. B. bei unzumutbarem Zusammenleben oder wenn Kinder betroffen sind).
Eine alleinige Wohnnutzung kann auch gerichtlich beantragt werden.
Nach der Trennung / im Rahmen der Scheidung:
Gehört die Immobilie beiden, gibt es mehrere Optionen:
Verkauf und Teilung des Erlöses
Übertragung auf einen Ehepartner gegen Ausgleichszahlung
Fortbestehen der gemeinsamen Eigentümerschaft (z. B. zur Vermietung – seltener)
So früh wie möglich. Wer rechtzeitig Klarheit über Rechte und Pflichten hat, kann Fehler vermeiden – z. B. bei Vermögen, Unterhalt oder dem Schutz des Unternehmens.
Ja, viele Paare schließen im Trennungsjahr Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögen oder Kindern ab. Ich helfe Ihnen, diese rechtssicher und fair zu gestalten.
Das Trennungsjahr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Es soll beiden Ehepartnern die Möglichkeit geben, die Trennung zu überdenken – oder sich in dieser Zeit über wichtige Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder den Umgang mit Kindern zu einigen. Das bedeutet konkret:
- Sie müssen mindestens 1 Jahr getrennt leben, bevor Sie die Scheidung einreichen können.