Trennung


Sie wollen sich trennen oder haben sich bereits getrennt und fragen sich wie es weitergeht? Die Situation ist emotional belastend und es tauchen viele Fragen auf.

Eine Trennung ist oft der erste Schritt in einem längeren Prozess – emotional, finanziell und rechtlich. Gerade für Unternehmer, Freiberufler und vermögende Privatpersonen ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.

Ich helfe Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, rechtliche Risiken zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden – ohne Rosenkrieg.

Was Sie jetzt klären sollten:

  • Wer bleibt in der gemeinsamen Immobilie?
  • Was passiert mit dem Vermögen oder dem Unternehmen?
  • Welche Unterhaltsansprüche bestehen?
  • Wie regeln wir den Umgang mit den Kindern?
  • Wie vermeiden wir langwierige und teure Gerichtsverfahren?

Mein Angebot an Sie:

In der Erstberatung (ca. 1–1,5 Stunden) bei mir erhalten Sie:

  • eine rechtliche Einordnung Ihrer Situation,
  • einen Überblick über alle relevanten Themen,
  • konkrete Hinweise, was Sie jetzt tun sollten,
  • und eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Ziel: Einvernehmliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösung

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Das bewahrt Nerven, Zeit und Geld – und schützt insbesondere Unternehmenswerte oder größere Vermögen.

Rechtzeitig handeln lohnt sich

Je früher Sie sich informieren, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, teure Fehler, unnötige Gerichtsverfahren und emotionale Eskalationen zu vermeiden.


Ich unterstütze Sie dabei, die Trennung geordnet, rechtssicher und mit dem Blick auf das Wesentliche zu gestalten – einvernehmlich und lösungsorientiert.

Checkliste: Erste Schritte nach der Trennung

  • Wichtige Dokumente kopieren
    Sichern Sie Unterlagen, die das Vermögen, Rentenansprüche und das Einkommen Ihres Ehepartners belegen.
  • Unterhalt sichern
    Damit der Unterhalt für zurückliegende Zeiträume nicht verfällt, muss zur Auskunft oder zur Zahlung aufgefordert werden. Dies sollte ein Anwalt für Sie übernehmen.
  • Steuerklasse prüfen, ggfs. ändern
    In dem Jahr nach der Trennung muss die Steuerklasse geändert werden.
  • Gemeinsame Schulden klären
  • Gemeinsame Konten klären
    Widerrufen Sie Vollmachten, gemeinsame Konten sollten aufgelöst und eigene Konten eröffnet werden, ggf. ist der Kreditrahmen eines gemeinsamen Kontos zu wiederrufen. 
  • Miet- bzw. Nutzungsverhältnis an der Ehewohnung kläre
  • Kindergeldauszahlung ggfs. auf eigenes Konto veranlassen
    Derjenige, bei dem die Kinder wohnen, ist bezugsberechtigt
  • Versicherungen klären
  • evtl. Hausrat aufteilen

Faq

Muss man für die Trennung schon zum Gericht?

Nein. Viele Fragen lassen sich außergerichtlich regeln – idealerweise mit anwaltlicher Begleitung auf Augenhöhe. 

Ab wann gilt man rechtlich als getrennt?

Rechtlich beginnt die Trennung, sobald keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sich trennen will – das kann auch innerhalb derselben Wohnung der Fall sein („Trennung von Tisch und Bett“).

Getrenntleben in einer Wohnung geht das?

Ja- Sie können auch dann rechtlich getrennt leben, wenn Sie weiterhin in der gleichen Wohnung wohnen – zum Beispiel aus finanziellen oder organisatorischen Gründen. Wichtig ist, dass Sie wie zwei eigenständige Haushalte leben:

  • Kein gemeinsames Kochen, Essen, Waschen oder Einkaufen (gemeinsames Essen mit Kindern ist unschädlich)
  • Keine gemeinsame Nutzung des Schlafzimmers
  • Kein partnerschaftliches Zusammenleben mehr
  • Mindestens einer hat klar erklärt, dass die Ehe beendet ist

Tipp: Halten Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich fest, z. B. durch ein Trennungsschreiben. 

Was ist Trennungsunterhalt – und wie lange wird er gezahlt?

Der besserverdienende Ehepartner muss ggf. Trennungsunterhalt zahlen – ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Höhe hängt vom Einkommen beider Parteien ab. Allerdings muss Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem der Ehepartner Unterhalt verlangt oder verlangt, dass das Einkommen offengelegt wird, um den Unterhalt zu berechnen.

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung?

Was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht, hängt davon ab, wer Eigentümer ist und wie die Nutzung während und nach der Trennung geregelt werden soll.

Während der Trennung:

  • Beide Ehepartner dürfen die gemeinsame Wohnung grundsätzlich weiter nutzen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht.

  • In bestimmten Fällen kann einer der Partner verlangen, dass der andere auszieht (z. B. bei unzumutbarem Zusammenleben oder wenn Kinder betroffen sind).

  • Eine alleinige Wohnnutzung kann auch gerichtlich beantragt werden.

  • Nach der Trennung / im Rahmen der Scheidung:

  • Gehört die Immobilie beiden, gibt es mehrere Optionen:

    • Verkauf und Teilung des Erlöses

    • Übertragung auf einen Ehepartner gegen Ausgleichszahlung

    • Fortbestehen der gemeinsamen Eigentümerschaft (z. B. zur Vermietung – seltener)

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

So früh wie möglich. Wer rechtzeitig Klarheit über Rechte und Pflichten hat, kann Fehler vermeiden – z. B. bei Vermögen, Unterhalt oder dem Schutz des Unternehmens.

Können wir uns auf Vereinbarungen einigen, ohne Gericht?

Ja, viele Paare schließen im Trennungsjahr Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögen oder Kindern ab. Ich helfe Ihnen, diese rechtssicher und fair zu gestalten.

Was hat es mit dem Trennungsjahr auf sich?

Das Trennungsjahr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Es soll beiden Ehepartnern die Möglichkeit geben, die Trennung zu überdenken – oder sich in dieser Zeit über wichtige Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder den Umgang mit Kindern zu einigen. Das bedeutet konkret:

  • Sie müssen mindestens 1 Jahr getrennt leben, bevor Sie die Scheidung einreichen können.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin 

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