Scheidung

Was Sie bei einer Scheidung wissen und regeln sollten

Eine Scheidung wirft viele Fragen auf – zu Ablauf, Vermögen, Unterhalt, Kindern und Immobilien.
Auf dieser Seite bekommen Sie einen kompakten Ăśberblick, was im Scheidungsverfahren geklärt werden muss – und dass eine einvernehmliche Lösung der Königsweg ist. 

Was Sie jetzt klären sollten:

  • Unterhalt: Wer zahlt wie viel – und fĂĽr wie lange?
  • Zugewinnausgleich: Wie wird Ihr Vermögen gerecht aufgeteilt?
  • Immobilien: Wer behält das Haus oder die Wohnung?
  • Unternehmen/Beteiligungen: Wie sichern wir Ihre Firma und Liquidität?
  • Kinder: Wer regelt Sorgerecht, Umgangs- oder Betreuungszeiten?
  • Versorgungsausgleich: Wie werden RentenansprĂĽche verteilt?

Einvernehmliche Scheidung, ohne Rosenkrieg

Wenn bereits alle klärungsbedĂĽrftigen Angelegenheiten  geregelt sind, reiche ich schnellstmöglich eine einvernehmliche Scheidung fĂĽr Sie ein.

Wenn Sie nicht schon selbst alle offenen Fragen geklärt haben, unterstütze ich Sie dabei, im Trennungsjahr eine einvernehmliche Einigung über alle relevanten Punkte zu erzielen – von Unterhalt über Zugewinnausgleich und Vermögensfragen bis hin zu Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und der Regelung gemeinsamer Kinder.

Ziel ist es, außergerichtlich verbindliche und tragfähige Vereinbarungen zu schaffen, sodass im gerichtlichen Scheidungsverfahren nur noch die Scheidung selbst ausgesprochen werden muss.

Das spart Zeit, Nerven und Kosten – und bewahrt beide Seiten vor langwierigen Konflikten.


Je klarer Sie vorbereitet sind, desto schneller und fairer lässt sich die Scheidung gestalten. Ich begleite Sie kompetent und persönlich:

Ablauf einer Scheidung

1. Besprechungstermin

Sie haben die Wahl, ob  Sie ein persönliches Beratungsgespräch wĂĽnschen oder sich die Zeit sparen wollen und ich Ihnen am Telefon oder ĂĽber ein Online-Meeting alles Wichtige zur Scheidung erkläre. In dem Termin analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und besprechen alle Informationen, die ich fĂĽr den Scheidungsantrag benötige.

2. Scheidungsantrag im Entwurf

Innerhalb weniger Tage erhalten Sie den Scheidungsantrag im Entwurf.

3. Scheidungsantrag wird eingereicht

Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden

4. Gerichtskosten ĂĽberweisen

Der Antragsteller muss einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Die Hälfte erhält er nach Abschluss der Scheidung von seinem Ehepartner erstattet.

5. Zustellung des Scheidungsantrages

Nach Einzahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrages dem Ehepartner zugestellt.

6. Stellungnahme des Ehepartners

Der Ehepartner soll sich innerhalb einer Frist zum Scheidungsantrag äußern oder zustimmen.

7. Klärung der Rentenanwartschaften / Folgeanträge

  • Die Ehepartner erhalten Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die ausgefĂĽllt an das Gericht zurĂĽckgeschickt werden mĂĽssen
  • Das Gericht holt bei den Rentenversicherungen die Auskunft zu den in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ein
  • Sobald alle AuskĂĽnfte beim Gericht eingegangen sind, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin
  • Bis spätestens 14 Tage vor dem Scheidungstermin können weitere Anträge gestellt werden, wie z.B. zum Zugewinn, Unterhalt, Ehewohnung oder zur Hausratsteilung.
  • 8. Scheidungstermin

  • Zu dem Termin mĂĽssen die Eheleute persönlich mit ihren Anwälten erscheinen. Bei weiten Anfahrtszeiten, kann eine Online-Teilnahme beantragt werden.
  • Die Ehegatten werden vom Gericht zur Scheidung angehört.
  • Am Ende des Termins wird die Scheidung ausgesprochen
  • Faq

    Wann kann ich den Scheidungsantrag stellen?

    In der Regel kann die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Vorher ist nur in extremen Ausnahmefällen eine Scheidung möglich (Härtefallscheidung).

    Brauche ich einen Anwalt?

    Ja – der Scheidungsantrag muss vom Anwalt gestellt werden. Auch der andere Partner sollte anwaltlich begleitet sein.

    Was ist eine Online-Scheidung?

    Onlinescheidungen sind im Grunde genommen normale Scheidungen, bei denen die Kommunikation mit dem Anwalt ausschließlich online stattfindet. Dies spart Zeit, führt aber nicht dazu, dass sich die Gebühren reduzieren. Zum Scheidungstermin selbst, müssen die Ehepartner mit ihren Anwälten in der Regel persönlich erscheinen. Bei weiter Anfahrt kann eine Online-Teilnahme am Termin beantragt werden.

    Was fĂĽr Unterlagen brauche ich fĂĽr die Scheidung?

    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder
    • Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung

    Was kostet eine Scheidung?

    In der Regel zwischen 2.500 und 4.500 €. Die Anwalts- und  Gerichtskosten sind abhängig vom Verfahrenswert. Um die Kosten zu berechnen muss also erst der Verfahrenswert der Scheidung ermittelt werden:

    • 3 x durchschnittliches Nettoeinkommen beider Ehepartner
    • 5 % aus dem Vermögen beider Ehepartner (abzĂĽglich Schulden u. Freibeträgen (pro Ehegatte 60.000 €/pro Kind 30.000 € im OLG-Bezirk ZweibrĂĽcken)
    • Anzahl der Rentenanrechte beider Ehepartner x 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehepartner, mind. 1.000 €
    • Gesamtwert des Scheidungsverfahrens

    Wie lange dauert eine Scheidung

    Die einvernehmliche Scheidung dauert von der Einreichung bis zum Scheidungstermin   ca. 6 Monate bis 9 Monate. Wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet wurde, dauert sie 6 - 8 Wochen. Wenn Zugewinn oder Unterhalt im Scheidungsverfahren geklärt werden mĂĽssen, dauert die Scheidung entsprechend länger, im schlimmsten Fall mehrere Jahre. 

    Können wir einen gemeinsamen Anwalt für die Scheidung nehmen?

    Nein – ein „gemeinsamer Anwalt“ ist rechtlich nicht möglich.
    Ein Anwalt darf immer nur eine Partei rechtlich vertreten und beraten. Was aber möglich ist: Wenn Sie sich einig sind, kann ein Ehepartner den Anwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere stimmt der Scheidung dann einfach zu – ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.

    Wichtig: Der beauftragte Anwalt darf nur die Interessen seines Mandanten vertreten – nicht neutral fĂĽr beidehandeln. Sie sollten deshalb derjenige sein, der sich von einem Anwalt vertreten lässt, insbesondere im Hinblick auf den Rentenausgleich. Keinesfalls sollten Sie sich an den Anwaltskosten Ihres Ehepartners beteiligen, da Sie  keine Gegenleistung erhalten!

    Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin 

    Name*
    Email*
    Nachricht
    0 of 350