• Home
  • /
  • Unternehmer und Scheidung

Unternehmer und Scheidung


Als Unternehmer oder selbstständige Person ist Ihre Firma oft Ihr wertvollstes Gut - bei Scheidung drohen hohe finanzielle Risiken und emotionale Belastung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Unternehmen und Ihr Lebenswerk zu sichern - durch vertragliche Vorsorge oder maßgeschneiderte Lösungen im Trennungsfall.

Worum geht es konkret?

Wenn Sie Unternehmer oder Freiberufler sind, steht bei einer Trennung oder Scheidung oft mehr auf dem Spiel als nur emotionale Fragen – nämlich Ihr Unternehmen, Ihre Liquidität und Ihre wirtschaftliche Zukunft.

Typische Herausforderungen:

  • Zugewinnausgleich bei Unternehmensvermögen: Auch wenn sie Ihre Firma alleine aufgebaut haben, zählt der Firmenwert im Zugewinnausgleich.
  • Liquiditätsprobleme: Der Firmenwert kann zu hohen Zugewinnausgleichsansprüchen führen. Meist ist das Kapital im Unternehmen gebunden, was Liquiditäts-Engpässe bis hin zur Existenzgefährdung verursacht.
  • Unternehmensbewertung: Der Zugewinnausgleich ist abhängig vom Firmenwert – häufig führt das zu teuren und zeitaufwändigen Gutachterverfahren.
  • Ehegatten-Innengesellschaft: Wenn Ihr Ehepartner im Betrieb mitarbeitet, kann er/sie ohne formelle Beteiligung Ansprüche geltend machen – z. B. auf Abfindungen.

Ich helfe Ihnen dabei, diese Risiken frühzeitig zu minimieren.

Unterhaltsberechnung bei Unternehmern – Konflikt vermeiden statt Risiken schüren

Die Berechnung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt ist bei Unternehmern besonders anspruchsvoll. Anders als bei Angestellten gibt es keine klaren Gehaltsabrechnungen – stattdessen müssen betriebliche Einkünfte unterhaltsrechtlich „bereinigt“ werden.

Was dabei als unterhaltsrelevantes Einkommen zählt, ist stark einzelfallabhängig und von der Rechtsprechung geprägt. Streit entsteht oft über:

  • abzugsfähige Betriebsausgaben,
  • Investitionen und Rücklagenbildung,
  • Firmenwagen oder andere geldwerte Vorteile,
  • atypische Einkommensverläufe oder Verluste..

Diese Unsicherheiten machen die Unterhaltsverhandlungen besonders konfliktanfällig. Ich unterstütze Sie dabei, frühzeitig die wirtschaftlich und rechtlich relevante Einkommensbasis zu ermitteln – und eine faire, außergerichtliche Einigung zu finden, bevor ein teures Verfahren beginnt.

Mein Fokus: Vermögensschutz statt Existenzrisiko

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Das bewahrt Nerven, Zeit und Geld – und schützt insbesondere Unternehmenswerte oder größere Vermögen.

  • Vertragliche Vorsorge: Ehevertrag mit gezieltem Ausschluss bzw. Modifizierung des Zugewinnausgleichs oder maßgeschneiderte Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Strategische Vorbereitung: Wer früh sorgt, spart spätere Gutachterkosten und Verhandlungskonflikte.
  • Liquidität sichern: Ich stelle sicher, dass Ihr Unternehmen finanziell handlungsfähig bleibt.

Ihre Vorteile

Je früher Sie sich informieren, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, teure Fehler, unnötige Gerichtsverfahren und emotionale Eskalationen zu vermeiden.

  • Unternehmen bleibt handlungsfähig: Keine Liquiditätsprobleme, keine Zwangsveräußerung.
  • Strategische Vorbereitung: Wer früh sorgt, spart spätere Gutachterkosten und Verhandlungskonflikte.
  • Schneller & kosteneffizient: In 95 % aller meiner Fälle erziele ich eine einvernehmliche Regelung, außerhalb von Rosenkriegen und langwierigen Prozessen.


Gemeinsam finden wir heraus, welche Strategie Ihr Unternehmen schützt und Ihre Lebenssituation absichert:

Faq

Was passiert mit meinem Unternehmen bei einer Scheidung?

Wenn Sie verheiratet sind und keinen Ehevertrag geschlossen haben, fällt der Firmenwert in den Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Ihr Ehepartner hat möglicherweise Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich – auch wenn das Unternehmen nur auf Ihren Namen läuft. Ohne Schutz durch Vereinbarung drohen hohe Forderungen oder sogar der Verlust von Anteilen.

Wie wird mein Unternehmen im Zugewinnausgleich bewertet?

Die Bewertung erfolgt in der Regel durch einen Gutachter – und ist ausschlaggebend für die Höhe des Zugewinnausgleichs. Die am häufigsten angewandte Methode ist das Ertragswertverfahren, bei inhabergeführten Betrieben meist in der modifizierten Form.

Dabei wird ermittelt, welchen nachhaltigen Gewinn das Unternehmen voraussichtlich in den kommenden Jahren erzielen kann. Dieser Gewinn wird mit einem sogenannten Kapitalisierungsfaktor abgezinst, also in einen heutigen Wert umgerechnet. Der Gutachter berücksichtigt dabei auch Branchenrisiken, Marktverhältnisse und die Entwicklung der vergangenen Jahre.

Bei inhabergeführten Unternehmen wird zusätzlich ein fiktiver Unternehmerlohn abgezogen, da dieser bei einem gedachten Verkauf angestellt werden müsste. 

Wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine komplexe Prognose – es gibt keinen „festen“ Unternehmenswert. Die Einschätzung ist oft streitanfällig und mit hohen Gutachterkosten verbunden. 

Was kostet eine Unternehmensbewertung ?

Abgekürzte Gutachten kosten etwa 6.000 €, gerichtsfeste Gutachten kosten in der Regel 10.000 € und können je nach Aufwand auch teurer sein.

Ist Gütertrennung Für Selbständige Sinnvoll?

Gütertrennung kann für Unternehmer und Freiberufler in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein – vor allem, wenn ein erheblicher Vermögenszuwachs erwartet wird und das unternehmerische Risiko nicht mit dem Ehepartner geteilt werden soll. Durch Gütertrennung findet kein Zugewinnausgleich statt – das kann das Unternehmen im Scheidungsfall vor hohen Ausgleichszahlungen schützen.

Allerdings: Gütertrennung ist kein Allheilmittel. Je nach familiärer und wirtschaftlicher Situation können auch andere Modelle – wie die modifizierte Zugewinngemeinschaft – bessere Ergebnisse erzielen. Wichtig ist, dass Regelungen getroffen werden, die sowohl den Schutz des Unternehmens als auch eine faire Lösung für den Partner ermöglichen.

Ich berate Sie individuell, welche Regelung zu Ihrer Lebens- und Unternehmenssituation passt – und entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte vertragliche Lösung.

Wie kann ich mein Unternehmen durch einen Ehevertrag schützen?

Ein Ehevertrag kann festlegen, dass der Firmenwert ganz oder teilweise vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird. Ich berate Sie individuell, was zu Ihrer Situation passt.

Was ist eine Ehegatten-Innengesellschaft – und warum ist sie ein Risiko?

Wenn der Ehepartner regelmäßig mitgearbeitet hat – auch ohne Vertrag oder Gehalt –, kann er später Ansprüche geltend machen, z. B. auf Gewinnbeteiligung oder Ausgleichszahlung. Solche Ansprüche lassen sich im Vorfeld durch klare Vereinbarungen vermeiden.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin 

Name*
Email*
Nachricht
0 of 350