Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen?
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Ich vertrete Sie als Ihre Scheidungsanwältin in Landau/ Pfalz und Region mit einem Rund-um-sorglos Paket, damit Sie schnellstmöglich und ohne großen Aufwand rechtskräftig geschieden werden.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin, einen Telefontermin oder ein Online-Meeting:
Ihre Vorteile
Ihre Schritte zur Scheidung mit Anwalt
1. Beratungstermin
In einem ersten Besprechungstermin informiere ich Sie über alles Wichtige im Zusammenhang mit einer Scheidung. Ich beantworte Ihre Fragen und wir besprechen die nächsten Schritte. Das Beratungsgespräch dauert ca. 1 Stunde, ist aber zeitlich nicht begrenzt. Nach Ihrer Wahl findet dieses Gespräch bei mir in der Kanzlei, telefonisch oder in einem Online-Meeting statt.
2. Scheidungsantrag
Im Anschluss an das erste Gespräch entwerfe ich den Scheidungsantrag. Nach Ihrer Freigabe reiche ich den Antrag für Sie bei Gericht ein. Bis zum Scheidungstermin kümmere ich mich um alle notwendig werdenden Aufgaben und stehe Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
3. Scheidungstermin
Im Scheidungstermin begleite ich Sie persönlich. Der Termin dauert meist nicht länger als 10 Minuten. Am Ende des Termins wird die Scheidung ausgesprochen, die dann ca. 1 Monat später rechtskräftig wird.
FAQ-Scheidung
Zunächst einmal, müssen Sie ein gültige Ehe geschlossen haben. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe geschieden werden.
Es gibt kein generelles Online-Scheidungsverfahren. Das Gesetzt schreibt vor, dass die Ehepartner vom Gericht persönlich anzuhören sind, deshalb müssen die Ehepartner in der Regel im Scheidungstermin persönlich erscheinen. Allerdings können alle Schritte bis zum Scheidungstermin online erledigt werden. Von den Gesprächen mit dem Anwalt bis hin zum Einreichen aller Scheidungsdokumente. Sollten Ihr Wohnort weit entfernt sein vom zuständigen Scheidungsgericht, kann ich für Sie beantragen, dass der Scheidungstermin per Video-Konferenz stattfindet.
Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Deshalb benötigt der Ehepartner, der die Scheidung einreicht zwingend einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann auch einen Anwalt nehmen, kann aber auch darauf verzichten.
Es ist berufsrechtlich verboten, zwei Eheleute im Scheidungsverfahren zu vertreten. Deshalb können die Ehepartner keinen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Allerdings wird bei einer einvernehmlichen Scheidung oft vereinbart, dass einer sich einen Scheidungsanwalt nimmt, um den Antrag einzureichen und die Ehepartner sich die Kosten dann teilen. Derjenige, der auf einen Anwalt verzichtet, sollte sich bewusst sein, dass er einen Anwalt bezahlt, der keine Leistung für ihn erbringt. Zum Beispiel kontrolliert dieser Anwalt nicht, ob die Rentenanrechte auch für den anderen Ehepartner richtig geteilt werden. Er prüft auch nicht, ob vorteilhafte Anträge zur Verbesserung des Rentenausgleichs gestellt werden sollen.
Der Scheidungsrichter spricht die Scheidung der Ehe aus und teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Bei einer Ehe unter drei Jahren nur auf Antrag). Um andere regelungsbedürftige Angelegenheiten, wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich etc. kümmert er sich nur, wenn die Ehepartner sich hierüber nicht einigen konnten und ein Ehepartner ausdrücklich einen Antrag stellt, also Klage erhebt.
In der Pfalz (Ausnahme Amtsgericht Germersheim) dauert die Scheidung zwischen 6 Monaten und 9 Monaten. Haben Sie ehevertraglich auf den Versorgungsausgleich verzichtet oder sind Sie weniger als drei Jahren verheiratet und wollen keinen Versorgungsausgleich durchführen, dann dauert eine Scheidung ca. 8 Wochen.
Wenn das Trennungsjahr nachweislich abgelaufen ist, kann die Scheidung in der Regel nicht mehr verhindert werden. Allerdings muss derjenige, der geschieden werden will, beweisen können, dass die Trennung von Tisch und Bett länger als ein Jahr zurück liegt.
1. Scheidungsantrag
Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden
2. Gerichtskosten einzahlen
Der Antragsteller zahlt die Gerichtskosten
3. Zustellung des Scheidungsantrags
Nach Einzahlung der Gerichtskosten wird die Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner veranlasst.
4. Stellungnahme des Ehepartners
Der Ehepartner soll sich innerhalb einer Frist zum Scheidungsantrag äußern oder zustimmen.
5. Klärung der Renentanwartschaften / Folgeanträge
- Die Ehepartner erhalten Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die ausgefüllt an das Gericht zurückgeschickt werden müssen
- Das Gericht holt bei den Rentenversicherungen die Auskunft zu den in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ein
- Sobald alle Auskünfte beim Gericht eingegangen sind, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin
- Bis spätestens 14 Tage vor dem Scheidungstermin können weitere Anträge gestellt werden, wie z.B. zum Zugewinn, Unterhalt, Ehewohnung oder zur Hausratsteilung.
6. Scheidungstermin
- Zu dem Termin müssen die Eheleute persönlich mit ihren Anwälten erscheinen
- Die Ehegatten werden vom Gericht zur Scheidung angehört
- Ggfs. werden Folgeanträge besprochen
- Ggfs. werden Scheidungsfolgenvereinbarungen protokolliert
- Am Ende der Verhandlung wird die Scheidung ausgesprochen
Die Kosten einer Scheidung hängen von der Höhe des Einkommens beider Ehepartner und vom Vermögen ab. In der Regel bewegen sich die Anwalts- und Gerichtskosten insgesamt zwischen 2.000 € und 5.000 € für einen Ehepartner.
Die Anwalts- und die Gerichtskosten sind abhängig vom Verfahrenswert. Um die Kosten zu berechnen muss also erst der Verfahrenswert der Scheidung ermittelt werden:
Was meine Mandanten über mich sagen:
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Max-Planck-Str. 6, 76829 Landau in der Pfalz
In den Büroräumen der Kanzlei Wissing Heintz Gehrlein Part GmbB
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