Einvernehmliche Scheidung

schnell, unkompliziert & stressfrei

Sie haben sich bereits geeinigt? Dann begleite ich Sie durch das letzte Stück – unkompliziert, rechtssicher und stressfrei. Als Fachanwältin mit über 20 Jahren Erfahrung kümmere ich mich um Ihre einvernehmliche Scheidung – ganz ohne Streit, unnötige Formalitäten oder Wartezeit.

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht
  • Persönliche Begleitung - vor Ort oder online
  • Rechtssichere Abwicklung ohne Streit
  • Klarer Ablauf & transparente Kosten

Jetzt Erstberatung buchen:

Was meine Mandanten über mich sagen:

Guter Service seitens der Kanzlei immer gut Informiert Sachliche hohe Kompetenz immer erreichbar befand mich immer auf Augenhöhe in der Beratung in der Sache. Kann ich nur weiterempfehlen.

G.M. am 16.09.2023, Anwalt.de

Frau Palmarini (Fachanwältin für Familienrecht) hat mich stets überdurchschnittlich gut beraten und vertreten. Sie ist eine sehr kompetente, freundliche und starke Anwältin. All meine Fragen wurden immer beantwortet und die Sachverhalte stets für Laien verständlich erklärt. Ich fühlte mich in sehr guten Händen während der gesamten Betreuung.

M.B. am 13.05.23, Anwalt.de

Für die sehr gute, professionelle und erfolgreiche Zusammenarbeit möchte ich mich herzlich bedanken. Sie haben mich nicht nur rechtlich hervorragend beraten und vertreten, sondern waren mir auch eine wichtige „moralische“ Stütze. Ich kann und werde Sie jederzeit weiterempfehlen.

D.K., Google.de

Ihre Vorteile

  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
    Ich reiche den Scheidungsantrag für Sie ein und begleite Sie bis zum Gerichtstermin – ohne unnötige Verzögerung.
  • Fester Ansprechpartner – persönlich erreichbar
    Bei mir landen Sie nicht im Callcenter. Ich bin für Sie da – per Telefon, E-Mail oder vor Ort.
  • Kostentransparenz von Anfang an
    Sie wissen im Voraus, welche Kosten auf Sie zukommen – keine Überraschungen, kein Kleingedrucktes.
  • Auf Wunsch vollständig online
    Wenn Sie möchten, läuft die gesamte Kommunikation digital – inklusive Beratungstermin und Dokumentenübermittlung.

Ihre Schritte zur einvernehmlichen Scheidung

1. Erstkontakt & Terminvereinbarung

Sie melden sich bei mir - telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder den Chat bei mir. Meine Assistentin wird mit Ihnen einen Termin für die Erstberatung vereinbaren und den Termin vorbereiten.

1. Beratungstermin

In einem ca. 60-minütigen Gespräch klären wir, ob alle Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung erfüllt sind. Ich prüfe Ihre Unterlagen und beantworte Ihre Fragen zu Gericht, Fristen, Ablauf und Kosten.

2. Scheidungsantrag

Ich bereite den Scheidungsantrag vor und reiche ihn für Sie beim zuständigen Familiengericht ein. Ihr Ehepartner erhält den Antrag über das Gericht zur Zustimmung.

3. Scheidungstermin

Das Gericht lädt beide Ehepartner zu einem kurzen Termin. Meist dauert dieser nur wenige Minuten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Ehe geschieden.

3. Scheidungsbeschluss

Sie erhalten den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Damit ist Ihre einvernehmliche Scheidung abgeschlossen – stressfrei, kosteneffizient und rechtssicher.

FAQ-Scheidung

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?


Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner geschieden werden wollen und sich über alle wichtigen Punkte (z. B. Unterhalt, Vermögen, Kinder) bereits geeinigt haben oder keine weiteren Regelungen erforderlich sind. Das Gericht muss dann nur noch die Scheidung an sich aussprechen.

Braucht man einen Anwalt für die Scheidung?


Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Deshalb benötigt der Ehepartner, der die Scheidung einreicht zwingend einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann auch einen Anwalt nehmen, kann aber auch darauf verzichten.

Können wir uns einen Anwalt teilen?


Nein – ein Anwalt darf immer nur einen Ehepartner rechtlich vertreten. In der Praxis reicht jedoch ein Anwalt für die Durchführung der einvernehmlichen Scheidung aus. Der andere Ehepartner stimmt dem Antrag einfach zu – das spart Zeit und Kosten.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine  Scheidung erfüllen?


Das Trennungsjahr muss abgelaufen sein.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Pfalz (Ausnahme Amtsgericht Germersheim) dauert die Scheidung zwischen 6 Monaten und 9 Monaten. Haben Sie auf den Versorgungsausgleich verzichtet oder sind Sie weniger als drei Jahren verheiratet dauert eine Scheidung in der Regel 8 Wochen. Ich sorge dafür, dass der Ablauf reibungslos und ohne Verzögerung erfolgt.

Was kostet eine Scheidung?


Die Kosten hängen vom Einkommen und Vermögen der Ehepartner ab, da sie sich nach dem Verfahrenswert richten. Ich erkläre Ihnen in der Erstberatung transparent und nachvollziehbar, welche Kosten auf Sie zukommen – und wie Sie diese ggf. teilen können. In der Regel bewegen sich die Anwalts- und Gerichtskosten insgesamt zwischen 2.500 € und 4.500 € für einen Ehepartner.

Können wir uns auch online scheiden?


Auf Wunsch biete ich die komplette Kommunikation digital an. Erstberatung, Dokumentenübermittlung und Antragstellung können problemlos online erfolgen. So sparen Sie Zeit und Wege – ohne Abstriche bei der Betreuung oder Qualität.

Beim Scheidungstermin selbst müssen beide Ehepartner persönlich vor Gericht erscheinen. Eine Online-Teilnahme ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch das Gericht möglich. Eine vollständig „digitale Scheidung“ gibt es deshalb rechtlich nicht.

Kann der Ehepartner die Scheidung verhindern?

Wenn das Trennungsjahr nachweislich abgelaufen ist, kann die Scheidung in der Regel nicht mehr verhindert werden. Allerdings muss derjenige, der geschieden werden will, beweisen können, dass die Ehepartner seit einem Jahr von Tisch und Bett getrennt leben.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

1. Scheidungsantrag

Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden

2. Gerichtskosten einzahlen

Der Antragsteller zahlt die Gerichtskosten

3. Zustellung des Scheidungsantrags

Nach Einzahlung der Gerichtskosten wird die Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner veranlasst.

4. Stellungnahme des Ehepartners

Der Ehepartner soll sich innerhalb einer Frist zum Scheidungsantrag äußern oder zustimmen.

5. Klärung der Renentanwartschaften / Folgeanträge

  • Die Ehepartner erhalten Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die ausgefüllt an das Gericht zurückgeschickt werden müssen
  • Das Gericht holt bei den Rentenversicherungen die Auskunft zu den in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ein
  • Sobald alle Auskünfte beim Gericht eingegangen sind, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin
  • Bis spätestens 14 Tage vor dem Scheidungstermin können weitere Anträge gestellt werden, wie z.B. zum Zugewinn, Unterhalt, Ehewohnung oder zur Hausratsteilung.

6. Scheidungstermin

  • Zu dem Termin müssen die Eheleute persönlich mit ihren Anwälten erscheinen
  • Die Ehegatten werden vom Gericht zur Scheidung angehört
  • Ggfs. werden Folgeanträge besprochen
  • Ggfs. werden Scheidungsfolgenvereinbarungen protokolliert 
  • Am Ende der Verhandlung wird die Scheidung ausgesprochen

Kontakt

Adresse

Max-Planck-Str. 6, 76829 Landau in der Pfalz

In den Büroräumen der Kanzlei Wissing Heintz Gehrlein Part GmbB

Telefon

+49(0)6341/96948345

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag :  8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag bis Freitag: 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

E-mail 

info (@) kanzlei-palmarini.de

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