
Vereinbarungen wie Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung schaffen Klarheit, Rechtssicherheit und Planungsspielraum – besonders dann, wenn es um Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kinder geht. Ich unterstütze Sie dabei, faire und rechtssichere Regelungen zu treffen – außergerichtlich, vorausschauend und individuell.
Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung?
Wann sind solche Vereinbarungen sinnvoll?
Worauf kommt es an?
So arbeite ich mit Ihnen
1. Erstberatung & Zieldefinition
Wir besprechen Ihre Situation, Interessen und welche Punkte geregelt werden sollten.
2. Rechtliche Einschätzung & Strategie
Ich prüfe Ihre Möglichkeiten und Risiken, z. B. zu Zugewinnausgleich, Unternehmensschutz oder Unterhalt.
3. Erarbeitung der Regelungspunkte für den Notar
Ich entwickle mit Ihnen die konkreten Inhalte, die in die notarielle Vereinbarung aufgenommen werden sollen – praxistauglich, individuell und auf rechtliche Wirksamkeit geprüft.
4. Verhandlung & Abstimmung mit dem Partner / dessen Anwalt
Falls gewünscht, begleite ich Sie auch im Dialog mit der Gegenseite, um gemeinsam zu einer tragfähigen Einigung zu kommen.
5. Abschluss mit rechtlicher Sicherheit
Die Vereinbarung wird notariell beurkundet oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert.
Ihr Vorteil
Möchten Sie wissen, was in Ihrem Fall sinnvoll und rechtlich möglich ist?
Ich begleite Sie fachkundig, pragmatisch und mit dem Blick für das Wesentliche.
Faq
Ja, ein Ehevertrag ist jederzeit nach der Hochzeit möglich, auch während der Ehe oder im Trennungsjahr. Allerdings ist es ratsam, ihn frühzeitig abzuschließen.
Ein Ehevertrag ist unwirksam oder anfechtbar, wenn er einen Ehepartner einseitig benachteiligt und der Ehepartner bei Abschluss der Vereinbarung in einer unterlegenen Verhandlungsposition war (z.B. schlechte Sprachkenntnisse, Zeitdruck, Schwangerschaft)
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss. Der Notar setzt den Vertrag auf und informiert beide Ehepartner über den rechtlichen Rahmen – bleibt dabei aber neutral. Das bedeutet: Er berät nicht im Interesse einer Partei. Wer also eine rechtlich vorteilhafte und auf die eigene Situation zugeschnittene Lösung möchte, sollte sich vorab anwaltlich beraten lassen. So können individuelle Regelungsvorschläge entwickelt und rechtssicher vorbereitet werden, bevor der Vertrag beim Notar abgeschlossen wird.
- Güterstand (z.B. Gütertrennung)
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Immobilien- und Unternehmensschutz
- Erbrechtliche Regelungen
Die Frage kann nicht generell beantwortet werden.
Die Notarkosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
Das anwaltliche Honorar orientiert sich am Arbeitsaufwand (Zeithonorar) oder richtet sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert.
Die Kosten können zwischen einigen Hundert Euro und mehreren tausend Euro liegen.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können alle relevanten Punkte geregelt werden, die im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung stehen. Typischerweise umfasst sie:
- Unterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
- Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
- Regelungen zu Immobilien (z.B. Hausverkauf oder Übertragung)
- Verteilung von Schulden
- Versorgungsausgleich (Teilung von Rentenansprüchen)
- Elterliche Sorge und Umgang bei gemeinsamen Kindern
- Hausrat und persönliche Gegenstände
- ggfs. erbrechtliche Regelungen
- Kostenverteilung (Scheidungsverfahren, Grunstücksübertragung, Notarkosten)
Je nach Lebenssituation können auch weitere individuelle Punkte aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Vereinbarung notariell beurkundet wird.
Wenn bereits alle Punkte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sind, muss nur noch die Scheidung ausgesprochen werden. Die Scheidung ist dann innerhalb von 4 bis 9 Monaten nach Ablauf des Trennungsjahres möglich, falls der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen verkürzt sich das Verfahren auf 4 - 8 Wochen.