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Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung


Vereinbarungen wie Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung schaffen Klarheit, Rechtssicherheit und Planungsspielraum – besonders dann, wenn es um Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kinder geht. Ich unterstütze Sie dabei, faire und rechtssichere Regelungen zu treffen – außergerichtlich, vorausschauend und individuell.

Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung?

  • Ehevertrag: wird vor oder während der Ehe geschlossen. Er regelt z. B. den Güterstand, nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung.

  • Scheidungsfolgenvereinbarung: wird meist nach der Trennung geschlossen, wenn die Scheidung bevorsteht. Hier können z. B. Zugewinn, Unterhalt, Immobilien, Schulden, Versorgungsausgleich geregelt werden

Wann sind solche Vereinbarungen sinnvoll?

  • Wenn Sie Unternehmer, Gesellschafter oder Freiberufler sind und Firmenvermögen besitzen.
  • Wenn Sie Immobilien oder erhebliche Vermögenswerte besitzen
  • Wenn Sie klare, faire Verhältnisse schaffen wollen, anstatt später alles dem Gericht zu überlassen

Worauf kommt es an?

  • Eine gründliche Analyse Ihrer wirtschaftlichen und familiären Situation
  • Die fachkundige Bewertung der rechtlichen Spielräume
  • Eine klare und rechtssichere Formulierung
  • Die Bereitschaft, eine faire Einigung zu finden – auch mit dem anderen Ehepartner

So arbeite ich mit Ihnen

1. Erstberatung & Zieldefinition
Wir besprechen Ihre Situation, Interessen und welche Punkte geregelt werden sollten.

2. Rechtliche Einschätzung & Strategie
Ich prüfe Ihre Möglichkeiten und Risiken, z. B. zu Zugewinnausgleich, Unternehmensschutz oder Unterhalt.

3. Erarbeitung der Regelungspunkte für den Notar
Ich entwickle mit Ihnen die konkreten Inhalte, die in die notarielle Vereinbarung aufgenommen werden sollen – praxistauglich, individuell und auf rechtliche Wirksamkeit geprüft.

4. Verhandlung & Abstimmung mit dem Partner / dessen Anwalt

Falls gewünscht, begleite ich Sie auch im Dialog mit der Gegenseite, um gemeinsam zu einer tragfähigen Einigung zu kommen.

5. Abschluss mit rechtlicher Sicherheit

Die Vereinbarung wird notariell beurkundet oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert.

Ihr Vorteil

  • Rechts- und Planungssicherheit für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Familie
  • Schutz vor unkontrollierbaren Gerichtsverfahren
  • Individuelle Regelungen statt Pauschallösungen
  • Klare Verhältnisse bei Vermögen, Immobilien, Unterhalt und Renten
  • Einvernehmliche Einigung statt jahrelanger Rosenkrieg

Möchten Sie wissen, was in Ihrem Fall sinnvoll und rechtlich möglich ist?
Ich begleite Sie fachkundig, pragmatisch und mit dem Blick für das Wesentliche.

Faq

Kann ich einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit abschließen?

Ja, ein Ehevertrag ist jederzeit nach der Hochzeit möglich, auch während der Ehe oder im Trennungsjahr. Allerdings ist es ratsam, ihn frühzeitig abzuschließen.

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?

Ein Ehevertrag ist unwirksam oder anfechtbar, wenn er einen Ehepartner einseitig benachteiligt und der Ehepartner bei Abschluss der Vereinbarung in einer unterlegenen Verhandlungsposition war (z.B. schlechte Sprachkenntnisse, Zeitdruck, Schwangerschaft)

Brauche ich für einen Ehevertrag einen Anwalt?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss. Der Notar setzt den Vertrag auf und informiert beide Ehepartner über den rechtlichen Rahmen – bleibt dabei aber neutral. Das bedeutet: Er berät nicht  im Interesse einer Partei. Wer also eine rechtlich vorteilhafte und auf die eigene Situation zugeschnittene Lösung möchte, sollte sich vorab anwaltlich beraten lassen. So können individuelle Regelungsvorschläge entwickelt und rechtssicher vorbereitet werden, bevor der Vertrag beim Notar abgeschlossen wird.

Welche Themen kann ich im Ehevertrag regeln?

  • Güterstand (z.B. Gütertrennung)
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Immobilien- und Unternehmensschutz
  • Erbrechtliche Regelungen

Wie teuer ist ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Frage kann nicht generell beantwortet werden.

Die Notarkosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
Das anwaltliche Honorar orientiert sich am Arbeitsaufwand (Zeithonorar) oder richtet sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert. 

Die Kosten können zwischen einigen Hundert Euro und mehreren tausend Euro liegen.

Was gehört alles in eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können alle relevanten Punkte geregelt werden, die im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung stehen. Typischerweise umfasst sie:

  • Unterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
  • Regelungen zu Immobilien (z.B. Hausverkauf oder Übertragung)
  • Verteilung von Schulden
  • Versorgungsausgleich (Teilung von Rentenansprüchen)
  • Elterliche Sorge und Umgang bei gemeinsamen Kindern
  • Hausrat und persönliche Gegenstände
  • ggfs. erbrechtliche Regelungen
  • Kostenverteilung (Scheidungsverfahren, Grunstücksübertragung, Notarkosten)

Je nach Lebenssituation können auch weitere individuelle Punkte aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Vereinbarung  notariell beurkundet wird.

Wie lange dauert eine Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung?

Wenn bereits alle Punkte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sind, muss nur noch die Scheidung ausgesprochen werden. Die Scheidung ist dann innerhalb von 4 bis 9 Monaten nach Ablauf des Trennungsjahres möglich, falls der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen verkürzt sich das Verfahren auf 4 - 8 Wochen. 

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin 

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