Vereinbarungen

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können Vereinbarungen für die Ehe, aber vor allem für den Fall der Trennung und Scheidung getroffen werden. Damit vermeidet man Streitigkeiten im Falle des Scheiterns der Ehe und spart sich Zeit, Nerven und Kosten. Vorallem bei Doppelverdienern ohne Kinder, Heirat im hohen Alter oder einer Ehe mit einem Unternehmer bzw. Selbständigen, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.

Ein Ehevertag ist in der Regel notariell zu beurkunden. Für einen Anwalt, der den Vertrag entwirft, entstehen zusätzliche Gebühren. Während der Notar beide Parteien neutral beraten muss, vertritt der Anwalt ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers. Es empfiehlt sich deshalb die zusätzliche Gebühren für den Anwalt zu investieren.

Trennung- und Scheidungsvereinbarung

Eine Trennung- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung ist nichts anderes, wie ein Ehevertrag "in letzter Minute", wenn die Ehe gescheitert ist. Auch in diesem Stadium kann ein Vertrag verhindern, dass die einzelnen regelungsbedürftigen Punkte zeit- und kostenintensiv in Gerichtsverfahren geklärt werden müssen.

Regelungsinhalte können sein:

Kosten

Die gesetzlichen Gebühren für den Vertragsentwurf berechnen sich aus dem Gegenstandswert des Ehevertrages.


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