Unternehmer*innen

Eines der größten Risiken für Ihre Firma ist eine Scheidung!

Haben die Ehegatten nichts vereinbart, ist bei der Scheidung der Vermögenszugewinn auszugleichen. Hierfür ist der Wert des Vermögens festzustellen; d.h. auch der Wert des Unternehmens, des Gesellschaftsanteils oder der Beteiligung. Bereits die Wertermittlung bringt ein erhebliches Streitpotential. Meist ist ein teures Gutachten erforderlich. Sind außer dem Vermögenswert keine liquiden Mittel vorhanden, kann schließlich der Zugewinnausgleich ein Unternehmen an die Grenze der Belastbarkeit bringen. Im schlimmsten Fall muss das Unternehmen zerschlagen werden.

Auch bei der Unterhaltsberechnung wird regelmäßig heftig gestritten. Denn die Einkommensermittlung bei Unternehmern und Selbständigen ist komplex. Außerdem ist die Rechtsprechung in diesem Bereich uneinheitlich und viele Fragen sind höchstrichterlich noch nicht geklärt. Lassen Sie sich von mir sicher durch dieses Mienenfeld führen.

Können sich die Ehegatten beim Unterhalt und beim Zugewinn nicht einigen, müssen sie sich auf ein langes, teures und oft nervenauftreibendes Verfahren einstellen, dessen Ausgang regelmäßig unsicher und schwer zu kalkulieren ist.

Mit einem Ehevertrag können Sie sich und Ihr Unternehmen vor diesen Risiken und Unsicherheiten schützen. Dabei sollten sinnvollerweise alle Scheidungsfolgen in einem Gesamtpaket geregelt werden. Expertenwissen ist erforderlich. Ich helfe Ihnen, den für Sie passenden Vertrag zu entwerfen. Auch nach einer Trennung kann noch ein "Ehevertrag in letzter Sekunde" geschlossen werden. Alle Beteiligten sollten eine solche einvernehmliche Lösung anstreben. Denn es ist im Interesse beider Ehegatten das Unternehmen zu erhalten und so die Existenzgrundlage zu sichern.

Eheverträge sind von einem Notar zu beurkunden. Weshalb sollte dann noch zusätzlich ein Anwalt hinzugezogen werden? Während Notare verpflichtet sind beide Ehegatten gleichermaßen und neutral zu beraten, vertritt ein Anwalt ausschließlich die Interessen seines Mandaten. Ich kann mit Ihnen eine Gestaltung erarbeiten, die Ihre Ziele bestmöglich umsetzt.

Kosten

Sowohl für den Entwurf von Eheverträgen als auch für die ausßergerichtliche Vertretung nach der Trennung vereinbare ich üblicherweise ein Stundenhonorar von 190,- € zzgl. USt. Gerichtsverfahren werden in der Regel nach dem RVG abgerechnet.


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