Scheidung

Die Scheidung kann in der Regel nach dem Trennungsjahr eingereicht werden. Vorher ist nur in extremen Ausnahmefällen eine Scheidung (Härtefallscheidung) möglich.

Wer einen Scheidungsantrag stellen will, muss hierfür einen Rechtsanwalt beauftragen. Der andere Ehegatte braucht keinen Anwalt, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellen will. Oft vereinbaren die Ehegatten sich die Anwaltskosten des Antragstellers zu teilen.

Onlinescheidungen sind ganz normale Scheidungen, nur dass ich mit Ihnen vor dem Scheidungstermin ausschließlich online kommunizieren. Dies spart Zeit, die gesetzlichen Gebühren reduzieren sich allerdings nicht.

Diese Unterlagen benötige ich für die Scheidung:

Mit der Scheidung sollten diese Themen geregelt werden:

Der VERSORGUNGSAUSGLEICH wird bei der Scheidung zwingend geregelt. Bei Ehen unter drei Jahren jedoch nur auf Antrag.

Ablauf der Scheidung

Kosten

Scheidungskostenrechner >
(Externer Link)

Die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten berechnen sich aus dem Verfahrenswert:

Verfahrenswert aus Einkommen

+ 3-faches Nettoeinkommen beider Ehegatten

- 250 € pro Kind

Verfahrenswert aus Vemögen

+ 5 % - 10 % des Vermögens

- Freibeträge (10.000-15.000 € pro Ehegatte, bis zu 10.000 € pro Kind)

Verfahrenswert aus Versorgungsausgleich

+ 10% des Verfahrenswert aus Einkommen pro Rentenanwartschaft

Mindestens 1.000 €

GESAMTVERFAHRENSWERT (mind. 3.000 €)


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