Kosten

Die anwaltliche Vergütung richtet sich entweder nach dem Gesetz (RVG) oder nach der getroffenen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

• Eine Erstberatung kostet Sie pauschal 190,- € zzgl. 19 % USt. = 226,10,- €.

• Für eine darüberhinausgehende Beratung, ohne dass ich für Sie nach außen auftrete, vereinbare ich ein Stundenhonorar von 190,- € zzgl. 19 % USt. Dabei wird die Zeit minutengenau abgerechnet.

• Sonstige außergerichtliche Tätigkeiten rechne ich bei überschaubarem Aufwand nach den gesetzlichen Gebühren ab. Ansonsten vereinbare ich ein Stundenhonorar von 190,- € zzgl. 19 % USt.

• Bei Gerichtsverfahren rechne ich die gesetzlichen Gebühren ab.

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit. Gegenstandswert ist meist der Betrag, der als Zahlung verlangt wird. Wird keine Zahlung verlangt (Scheidung, Umgangsrecht, Kündigung o.ä.) ist der Gegenstandswert gesetzlich festgelegt oder der Rechtsprechung zu entnehmen. Steht der Gegenstandswert und die Tätigkeit fest, kann die Höhe einer Gebühr der Gebührentabelle des RVG entnommen werden.

Um eine grobe Einschätzung zu erhalten, kann der Prozesskostenrechner des DAV (Externer Link) dienen. Allerdings können die Gebühren im Einzelfall erheblich abweichen.

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu erhalten. Sprechen Sie mich hierauf an. Die jeweiligen Formulare mit Ausfüllhilfen finden Sie hier:

Verfahrenskostenhilfe (Externer Link)

Beratungshilfe (Externer Link)

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann bringen Sie die Versicherungsunterlagen zum Erstgespräch mit. Familienrecht ist selten mitversichert. Viele Versicherungen übernehmen inzwischen die Kosten einer Erstberatung. Gerne hole ich für Sie eine Deckungszusage ein.